Wer Bitcoin oder Gold länger als ein Jahr hält, zahlt beim Verkauf bislang keine Steuer auf den Gewinn. Das könnte sich bald ändern. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, Kryptowährungen ab dem 1. Januar 2027 pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer zu belegen – effektiv 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag.
Damit nicht genug: In einer Anhörung des Petitionsausschusses im Bundestag bestätigte ein Ministeriumsvertreter, dass auch die Steuerfreiheit von Gold geprüft wird. CSU-Abgeordneter Heiko Hain hatte konkret nachgefragt; das Ministerium räumte ein, Vorschläge erhalten zu haben, die Besteuerung „eher noch Richtung Gold auszuweiten". Konkrete Gesetzentwürfe dazu gibt es bislang nicht. Auslöser der Parlamentsdebatte war eine Petition von Nicole Nowak, die über 44.400 Menschen unterzeichneten. Steuerrechtsexperte Dr. Ingo Heuel argumentierte dabei: Bitcoin sei wirtschaftlich wie Gold ein Wirtschaftsgut ohne laufende Erträge – wer eines besteuere, müsse das andere konsequenterweise ebenfalls neu bewerten.
Bundesfinanzministerium prüft Steuer auf Bitcoin und Gold
Warum das wichtig ist
Wer heute Bitcoin oder Goldbarren kauft und auf die einjährige Steuerfreiheit setzt, sollte wissen: Ab 2027 könnten Kryptogewinne mit bis zu 26,375 Prozent besteuert werden – und Gold könnte folgen.