Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer-Ausnahmen für Unternehmensvermögen. Auslöser ist die Klage eines Privatmannes, der rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer auf ein geerbtes Vermögen von etwa 250.000 Euro zahlen soll – während Firmenerben oft deutlich weniger oder gar nichts zahlen.
Der Grund: Wer ein Unternehmen im Wert von bis zu 26 Millionen Euro erbt und den Betrieb mehrere Jahre weiterführt, kann die Steuer auf null senken. Bei größeren Vermögen greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung – ein Verfahren, bei dem die Steuer erlassen wird, wenn der Erbe sie aus seinem aktuellen Privatvermögen nicht zahlen kann. Laut Friedrich-Ebert-Stiftung zahlten Erben von Multimillionen- und Milliardenvermögen zwischen 2021 und 2023 im Schnitt nur 2,9 Prozent Steuern, 2023 sogar nur 0,1 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland landen jährlich bis zu 400 Milliarden Euro durch Erbschaft oder Schenkung bei der nächsten Generation, davon die Hälfte beim reichsten Zehntel.
Das Gericht unterscheidet klar zwischen klassischem Mittelstand und sehr großen Vermögen. Eine Entscheidung fällt Anfang 2025.
Bundesverfassungsgericht prüft Steuerprivilegien für Firmenerben
Warum das wichtig ist
Wer privates Vermögen erbt, zahlt je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 50 Prozent Steuern – Firmenerben oft nichts. Das Urteil könnte diese Ungleichbehandlung kippen.