Die Bundesregierung plant eine Wohngeldreform, die rund ein Drittel der aktuell berechtigten Haushalte den Anspruch kosten könnte. Das schätzt das Bundesbauministerium selbst. Betroffen wären vor allem Alleinerziehende und Rentner mit mittlerem Einkommen – zu viel für staatliche Aufstockung, zu wenig für die Miete.
Die Kürzung trifft Betroffene gleich zweifach: Wer kein Wohngeld mehr bezieht, verliert nicht nur den Mietkostenzuschuss, sondern auch den Zugang zu Sozialkaufhäusern und Tafeln, die einen Bedürftigkeitsnachweis verlangen. Konkret geplant ist, die vorgesehene Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 auszusetzen und die Heizkostenkomponente – ein 2023 eingeführter Zuschlag für Energiekosten – zu halbieren.
Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert die Reform scharf. Präsident Kai Warnecke fordert, zunächst zu klären, warum das Wohngeld ohnehin weniger Menschen erreicht als erwartet: Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte die Leistung – statt der ursprünglich anvisierten zwei Millionen. Der Bundestag befasste sich heute im zuständigen Ausschuss mit dem Vorhaben.
Wohngeldreform trifft ein Drittel der Empfänger doppelt hart
Warum das wichtig ist
Wer bisher Wohngeld bezieht, sollte prüfen, ob er nach der Reform noch anspruchsberechtigt ist – denn mit dem Wohngeld entfällt auch der Zugang zu günstigen Einkaufsmöglichkeiten wie Sozialkaufhäusern.