Wer nach dem Tod des Partners Witwenrente bezieht, behält sie nicht automatisch in voller Höhe. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet eigenes Einkommen – also etwa eine eigene Rente oder Erwerbseinkommen – auf die Witwenrente an, sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Das Prinzip dahinter: Nur der Teil des Einkommens, der den Freibetrag überschreitet, mindert die Witwenrente. Konkret werden 40 Prozent dieses übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Wer wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat, erhält die Witwenrente deshalb ungekürzt.
Die Höhe der Witwenrente selbst richtet sich nach den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners. Sie soll den finanziellen Einbruch abfedern, der entsteht, wenn ein Haushaltseinkommen wegfällt.
Witwenrente: So rechnet die Deutsche Rentenversicherung eigenes Einkommen an
Warum das wichtig ist
Wer als Witwe oder Witwer eine eigene Rente bezieht, sollte prüfen, ob und wie stark diese die Witwenrente kürzt – denn unterhalb des Freibetrags bleibt die Witwenrente ungekürzt.