Wer nach dem Tod des Partners Witwenrente bezieht, behält sie nicht automatisch in voller Höhe. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet eigenes Einkommen – also etwa eine eigene Rente oder Erwerbseinkommen – auf die Witwenrente an, sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Das Prinzip dahinter: Nur der Teil des Einkommens, der den Freibetrag überschreitet, mindert die Witwenrente. Konkret werden 40 Prozent dieses übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Wer wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat, erhält die Witwenrente deshalb ungekürzt.

Die Höhe der Witwenrente selbst richtet sich nach den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners. Sie soll den finanziellen Einbruch abfedern, der entsteht, wenn ein Haushaltseinkommen wegfällt.