Das Bundesfinanzministerium hat beim neuen Tabaksteuergesetz einen folgenreichen Fehler gemacht. Im Bundesgesetzblatt erschien das Gesetz am Dienstag mit dem Hinweis, es trete „am Tag nach der Verkündung in Kraft" – also bereits am Mittwoch. Eigentlich sollten die höheren Steuersätze erst ab dem 1. Januar 2027 schrittweise bis 2030 steigen.

Das Ministerium räumte den Fehler ein und bezeichnete ihn als „technischen Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens". Eine Berichtigung wurde angestoßen, gleichzeitig informierte das Ministerium die Generalzolldirektion, die die Tabaksteuer einzieht. Tabakhersteller dürfen deshalb vorerst weiter produzieren und liefern. Das Problem: Die für die höheren Steuersätze nötigen Steuerzeichen existieren noch gar nicht.

Branchenvertreter reagieren scharf. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft spricht von einer „unzumutbaren Lage" und warnt vor einer wochenlangen Grauzone – eine Gesetzeskorrektur durch den Bundesrat könnte mindestens einen Monat dauern. Durch die geplante Reform könnte eine Packung Zigaretten langfristig um rund vier Euro auf 11,78 Euro steigen.