Wer seine Steuererklärung für 2025 selbst abgibt und zur Abgabe verpflichtet ist, hatte bis zum 31. Juli Zeit. Dieser Termin gilt für alle, die etwa Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Vermietung erzielen. Wer ihn verpasst hat, sollte jetzt zügig reagieren.

Das Finanzamt darf ab dem ersten Tag der Verspätung einen Zuschlag erheben. Konkret heißt das: mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, betont, dass die Behörde diesen Zuschlag rechtlich sofort festsetzen kann. Allerdings ist er für einen begrenzten Zeitraum eine Ermessensentscheidung – Kulanz ist also möglich, aber nicht garantiert.

Entscheidend ist deshalb, nicht abzuwarten. Wer die Erklärung jetzt so schnell wie möglich nachreicht, reduziert das Risiko eines Zuschlags deutlich. Nichtstun ist die größte Gefahr.