Wer die Steuererklärung für 2025 selbst erstellt, muss sie bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat deutlich länger Zeit – bis zum 1. März 2027.

Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Arbeitnehmer, die neben ihrem Lohn mehr als 410 Euro zusätzliche Einkünfte erzielen – etwa aus Vermietung oder Elterngeld. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3/5 oder einem eingetragenen Freibetrag müssen abrechnen. Selbständige und Rentner sind abgabepflichtig, sobald ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen: 12.096 Euro für Singles, 24.192 Euro für Paare. Wichtig dabei: Das Finanzamt schickt keine Erinnerung – wer abgeben muss, muss das selbst wissen.

Wer die Frist verpasst, riskiert Verspätungszuschläge. Eine Fristverlängerung ist seit 2019 nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa bei längerer Krankheit, und muss schriftlich beantragt werden. Gleichzeitig lohnt sich die freiwillige Abgabe für viele: Wer nicht verpflichtet ist, kann trotzdem Steuern zurückbekommen – etwa durch absetzbare Ausgaben.