Die Bundesregierung plant zwei Änderungen, die Minijobber direkt im Geldbeutel treffen. Erstens soll die Pauschsteuer – eine Abgabe, die Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf einmal abdeckt – von zwei auf fünf Prozent steigen. Zweitens sollen alle Minijobber außer Schülern künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Beim aktuellen Maximalverdienst von 603 Euro im Monat steigt die Pauschsteuer dadurch von 12 auf rund 30 Euro. Wer diese Steuer bisher trägt, ist unklar: Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass Arbeitgeber sie meist vollständig übernehmen. Reichen sie die höhere Last künftig weiter, sinkt das Netto entsprechend. Dazu kommen Rentenbeiträge: Im moderaten Szenario zahlen alle Minijobber die bereits bestehenden 3,6 Prozent – das ergibt 22 Euro weniger. Im weitreichenderen Szenario werden Minijobs vollständig sozialversicherungspflichtig, dann blieben von 603 Euro nur noch rund 475 Euro netto übrig.