Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 beschlossen. Für Gutverdiener bedeutet das spürbar höhere Abzüge – auch ohne Änderung der Beitragssätze.
Die Grenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung geht sie von 8.450 auf 8.850 Euro hoch. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Gehalt Sozialabgaben anfallen – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Wer bereits heute über diesen Grenzen verdient, zahlt 2027 monatlich rund 100 Euro mehr. Zwei Faktoren treiben die Anhebung: Zum einen stiegen die Löhne 2025 bundesweit um 4,38 Prozent, was die Grenzen automatisch nach oben zieht. Zum anderen enthält die Krankenversicherung eine zusätzliche Erhöhung um 300 Euro monatlich, die die jüngste Gesundheitsreform zur Stabilisierung der Kassenhaushalte beschlossen hat.
Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze – also die Einkommensschwelle, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Der Einstieg in die PKV wird damit schwieriger.
Sozialversicherung 2027: Beitragsgrenzen steigen – 100 Euro weniger im Monat
Warum das wichtig ist
Wer mehr als 5.812,50 Euro brutto verdient und gesetzlich versichert ist, zahlt ab Januar 2027 rund 100 Euro mehr pro Monat – der Arbeitgeber trägt davon ebenfalls etwa 100 Euro.