Wer gut verdient, muss 2027 spürbar tiefer in die Tasche greifen. Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums steigen die Beitragsbemessungsgrenzen – also die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge berechnet werden – in mehreren Versicherungszweigen deutlich.

In der gesetzlichen Krankenversicherung klettert die Grenze von 5.812,50 auf 6.375 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie von 8.450 auf 8.850 Euro. Zwei Faktoren treiben den Anstieg: Zum einen passt das Ministerium die Grenzen automatisch an die Lohnentwicklung an – die Bruttolöhne stiegen 2025 um 4,38 Prozent. Zum anderen beschloss der Bundestag im Juli eine einmalige Sonderanhebung in der Krankenversicherung um zusätzlich 300 Euro pro Monat, um die Beitragssätze stabil zu halten.

Für Arbeitnehmer, die auch 2027 über allen neuen Grenzen verdienen, ergibt das bei unveränderten Beitragssätzen rund 102 Euro mehr pro Monat – gut 1.220 Euro im Jahr. Arbeitgeber tragen im Regelfall dieselbe Zusatzlast. Die Verordnung muss noch die Bundesregierung und den Bundesrat passieren.