Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 vorgelegt. Kern der Verordnung: Die Beitragsbemessungsgrenzen – also die Einkommensschwellen, bis zu denen Sozialabgaben berechnet werden – steigen deutlich.

In der gesetzlichen Krankenversicherung klettert die Grenze von 5.812,50 auf 6.375 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie von 8.450 auf 8.850 Euro. Zwei Faktoren treiben den Anstieg: Zum einen stiegen die Bruttolöhne je Arbeitnehmer 2025 um 4,38 Prozent – mehr als Forschungsinstitute mit 3,5 Prozent erwartet hatten. Zum anderen greift 2027 eine einmalige Sonderanhebung um 300 Euro monatlich, die der Bundestag im Juli als Teil einer Gesundheitsreform beschlossen hat. Das Ministerium hat bei der Berechnung keinen Ermessensspielraum.

Die Verordnung muss noch vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt werden.