Die geplante gesetzliche Kapitalrente wird nicht Teil des Rentengesetzes, das die Bundesregierung noch vor der Weihnachtspause im Kabinett beschließen will. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, die Kapitalrente zunächst nur als Eckpunkte ins Paket aufzunehmen. Das eigentliche Gesetz soll erst 2027 folgen.

Das Modell ergänzt die bestehende umlagefinanzierte Rente – bei der Beiträge direkt an heutige Rentner fließen – um einen staatlich organisierten Kapitalstock. Eingezahlte Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und sollen später zur Rentenfinanzierung beitragen. Merz bezeichnete das Vorhaben als wichtigste innenpolitische Reform der laufenden Wahlperiode.

Für Beitragszahler ändert sich damit vorerst nichts. Zentrale Fragen bleiben offen: wie hoch die zusätzlichen Beiträge ausfallen, wer sie trägt, welche Ansprüche entstehen und wie der Kapitalstock die Renten langfristig stabilisiert. Konkrete Eurobeträge oder Auszahlungshöhen gibt es bislang nicht.