Gleich drei Regeländerungen treffen Verbraucher und Unternehmen im September 2026.

Ab dem 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine – günstige Anlaufstellen für die Steuererklärung – deutlich mehr Menschen beraten. Bisher galten Einkommensgrenzen von 18.000 Euro für Alleinstehende und 36.000 Euro für Ehepaare; wer zusätzlich Mieteinnahmen hatte, war oft ausgeschlossen. Diese Grenzen fallen nun weg. Das Finanzministerium schätzt, dass dadurch rund 35.500 weitere Steuerpflichtige von der Beratung profitieren können.

Ebenfalls im September greifen erste Vorgaben des europäischen Cyberresilienzgesetzes: Ab dem 11. September müssen Hersteller digitaler Produkte – also etwa Router oder Smart-Home-Geräte – schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Für Verbraucher ändert sich vorerst nichts am Gerät selbst; sie sollen aber schneller über Sicherheitslücken informiert werden.

Zum 27. September folgt das Greenwashing-Verbot: Unternehmen dürfen Produkte dann nicht mehr pauschal als „umweltfreundlich", „klimaneutral" oder „nachhaltig" bewerben, ohne das ausreichend zu belegen. Allgemeine Umweltversprechen ohne Nachweis sind damit unzulässig.