Millionen Deutsche zahlen den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro, obwohl sie davon befreit werden könnten. Besonders Rentner und andere Gruppen mit geringem Einkommen haben oft Anspruch auf eine Befreiung, wissen aber nichts davon.
Eine Befreiung ist möglich, wenn du bestimmte Sozialleistungen erhältst oder dein Einkommen unter festgelegten Grenzen liegt. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder BAföG. Auch Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Umständen befreit werden.
Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice gestellt werden. Wichtig: Wer berechtigt ist, kann rückwirkend bis zu drei Jahre lang bereits gezahlte Beiträge zurückfordern. Das können je nach Zeitraum mehrere hundert Euro sein.
Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend ab Bewilligung der entsprechenden Sozialleistung. Deshalb solltest du den Antrag schnell stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Rundfunkbeitrag: Viele zahlen unnötig - Befreiung möglich
Warum das wichtig ist
Du könntest jährlich über 220 Euro sparen, wenn du zur berechtigten Gruppe gehörst und die Befreiung beantragst.