Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Erlöse aus dem Verkauf von Metallresten aus Krematorien sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Das höchste deutsche Steuergericht in München gab damit einem Finanzamt Recht – gegen eine klagende Stadt.

Konkret geht es um Zahngold, Schmuckmaterial und medizinische Prothesen, die nach einer Einäscherung übrig bleiben. Die betroffene Stadt verkaufte diese Reste an eine Metallscheideanstalt – eine Firma, die Edelmetalle aus Legierungen herauslöst – und buchte die Einnahmen auf einem separaten Konto. Das Geld sollte karitativen und sozialen Zwecken zugutekommen. Genau das war der Kern des Streits.

Der BFH stellte klar: Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldwert, die durch den Betrieb entstehen. Ob die Erlöse anschließend gespendet oder anderweitig verwendet werden, spielt steuerlich keine Rolle. Das Urteil trägt das Aktenzeichen IX R 29/24.