Auch im Ruhestand bleibt die Steuerpflicht bestehen. Rentner sind nicht automatisch von der Abgabe einer Steuererklärung befreit und müssen unter bestimmten Umständen Steuern auf ihre Bezüge zahlen. Die Höhe der Steuerlast hängt dabei vom Rentenbeginn und der Gesamthöhe der Einkünfte ab. Dennoch gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Verschiedene Ausgaben können als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch der Rentner-Pauschbetrag von 102 Euro wird automatisch berücksichtigt. Wer seine Steuererklärung sorgfältig ausfüllt und alle absetzbaren Posten nutzt, kann seine Steuerschuld erheblich senken. In vielen Fällen führt dies dazu, dass gar keine Steuern anfallen oder sogar eine Erstattung möglich wird.