Rentner unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht in Deutschland. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Höhe der Rentenbezüge und anderen Einkünfte ab. Die Steuerpflicht beginnt, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete. Dabei wird nicht die komplette Rente besteuert, sondern nur ein bestimmter Anteil. Dieser Besteuerungsanteil steigt jährlich an und richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern. Bis 2040 steigt dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Neben der gesetzlichen Rente zählen auch Betriebsrenten, private Renten und andere Einkünfte zum steuerpflichtigen Einkommen. Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.