Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission schlägt vor, die Berechnungsgrundlage für Beamtenpensionen deutlich auszuweiten. Bisher zählt allein das letzte Gehalt – sofern es mindestens zwei Jahre bezogen wurde. Künftig sollen die letzten fünf bis zehn Jahre vor dem Ruhestand als Basis dienen.
Hintergrund ist eine verbreitete Praxis: Beamte werden kurz vor der Pension noch befördert, um ein höheres Ruhegehalt zu sichern. „Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen", sagte Kommissionsmitglied Peter Bofinger der Neuen Osnabrücker Zeitung. Derzeit erhalten gut 1,4 Millionen Pensionäre im Schnitt 3.416 Euro brutto monatlich – mehr als doppelt so viel wie der durchschnittliche gesetzliche Rentner mit 1.289 Euro. Die Pensionen kosten Bund und Länder jährlich rund 57 Milliarden Euro.
Zusätzlich empfiehlt die Kommission, Verbeamtungen künftig auf Bereiche mit hoheitlichen Aufgaben – also Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden – zu beschränken. Der Sozialverband Deutschland unterstützt die Vorschläge. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas wollen das Gesamtkonzept mit 33 Vorschlägen vollständig umsetzen.
Rentenkommission will Pensionsberechnung für Beamte grundlegend ändern
Warum das wichtig ist
Wer als Beamter kurz vor der Pension befördert wird, könnte künftig weniger davon profitieren – die neue Berechnungsbasis würde das Ruhegehalt in solchen Fällen spürbar senken.