Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert derzeit eine grundlegende Reform des Rentensystems. Im Fokus steht ein Rentensplitting-Modell, das die bisherige Witwenrente ersetzen könnte. Bei diesem System würden Ehepartner ihre während der Ehe erworbenen Rentenpunkte automatisch untereinander aufteilen.

Das Splitting-Verfahren würde bedeuten, dass beide Partner gleiche Rentenansprüche aus der gemeinsamen Ehezeit erhalten - unabhängig davon, wer tatsächlich die Beiträge eingezahlt hat. Frauen, die oft weniger Rentenpunkte sammeln konnten, würden von dieser Regelung profitieren. Sie erhielten höhere eigene Rentenansprüche.

Gleichzeitig würde das System die traditionelle Hinterbliebenenrente in ihrer jetzigen Form abschaffen. Witwen und Witwer müssten dann ausschließlich von ihren eigenen - durch das Splitting erhöhten - Rentenansprüchen leben. Die Kommission sieht darin eine Möglichkeit, das Rentensystem gerechter zu gestalten und an moderne Lebensformen anzupassen.

Konkrete Beschlüsse gibt es noch nicht. Die Experten prüfen verschiedene Reformoptionen für die gesetzliche Rente.