Die Rentenkommission diskutiert derzeit ein Rentensplitting-Modell, das die klassische Witwenrente ersetzen könnte. Bei diesem System würden Ehepartner ihre während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig aufteilen. Das bedeutet: Jeder Partner erhält die Hälfte der gemeinsam erarbeiteten Rentenpunkte auf sein eigenes Konto.

Besonders profitieren würden Paare mit höheren Einkommen und Vermögen von dieser Regelung. Viele Frauen könnten durch das Splitting höhere eigene Rentenansprüche erhalten, da sie oft weniger Rentenpunkte sammeln als ihre Partner. Gleichzeitig drohen jedoch Nachteile für Hinterbliebene, die bisher von der Witwenrente profitieren.

Das neue System würde die Rentenansprüche bereits während der Ehe aufteilen, statt erst nach dem Tod eines Partners zu greifen. Die Rentenkommission prüft eine mögliche Einführung als Pflichtmodell für alle Paare. Konkrete Entscheidungen stehen jedoch noch aus. Die Reform hätte weitreichende Konsequenzen für die Ansprüche aller gesetzlich Versicherten.