Die Rentenkommission diskutiert einen grundlegenden Systemwechsel in der Altersvorsorge: Statt der bisherigen Witwenrente könnte künftig ein verpflichtetes Rentensplitting für Ehepaare eingeführt werden. Bei diesem Modell würden verheiratete Partner ihre während der Ehe erworbenen Rentenpunkte automatisch hälftig aufteilen.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Altersvorsorge gerechter zu gestalten und gleichzeitig positive Arbeitsmarkteffekte zu erzielen. Experten erhoffen sich dadurch eine stärkere Erwerbsbeteiligung, da beide Partner Anreize hätten, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Derzeit erhalten Hinterbliebene nach dem Tod des Partners eine Witwenrente, die sich an dessen Rentenansprüchen orientiert.
Das Rentensplitting würde bedeuten, dass jeder Ehepartner bereits während der Ehe eigene, gleichwertige Rentenansprüche erwirbt. Nach einer Scheidung oder dem Tod des Partners blieben diese individuellen Ansprüche bestehen. Millionen von Ehepaaren wären von einer solchen Reform betroffen, da sich ihre Rentenplanung grundlegend ändern würde. Die Rentenkommission soll bald ihre offiziellen Reformvorschläge vorlegen.
Rentenkommission erwägt Rentensplitting als Ersatz für Witwenrente
Warum das wichtig ist
Eine mögliche Abschaffung der Witwenrente zugunsten des Rentensplittings würde die Altersvorsorge aller verheirateten Paare in Deutschland direkt betreffen.