Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat 33 Empfehlungen zur Rentenreform einstimmig verabschiedet. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nahmen den 80-seitigen Bericht entgegen und kündigten an, alle Vorschläge vollständig umzusetzen.

Kernstück ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters, gekoppelt an die Lebenserwartung im Verhältnis 2:1: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Rentenalter um sechs Monate. Ab 2031 soll dieses Modell greifen; bis 2041 würde die Regelaltersgrenze damit von heute 67 auf 67,5 Jahre steigen. Dazu kommt eine neue Kapitalrente – ein staatlich verwalteter Fonds, in den Arbeitgeber und Beschäftigte ab einer Übergangsphase 2028 jeweils bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen. Der Gesamtbeitragssatz, aktuell 18,6 Prozent, dürfte damit 2031 die 22-Prozent-Marke überschreiten.

Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Berufsjahren – bisher faktisch ab 64,5 Jahren möglich – soll abgeschafft werden. Für Menschen kurz vor der Rente sind Vertrauensschutzregelungen geplant. Ab 2032 soll das Rentenniveau durch Kapitalerträge langfristig über den heutigen Wert von 48 Prozent steigen.