Zum 1. Juli 2026 steigt die gesetzliche Rente um 4,24 Prozent – und das hat steuerliche Folgen. Wer durch diese Erhöhung erstmals den Grundfreibetrag überschreitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Juli.

Der Grundfreibetrag – also der Betrag, bis zu dem kein Steuerzahler Einkommensteuer zahlt – liegt aktuell bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare. Maßgeblich sind dabei alle Einkünfte zusammen: Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Pensionen. Wer die Grenze überschreitet, ist zur Abgabe verpflichtet. Wer das ignoriert, riskiert hohe Strafen.

Abfedern lässt sich die Steuerlast durch den Rentenfreibetrag – einen dauerhaft steuerfreien Anteil der gesetzlichen Rente. Wer 2005 in Rente ging, behält 50 Prozent steuerfrei. Für spätere Jahrgänge sinkt dieser Anteil schrittweise. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, nachdem das Wachstumsgesetz 2024 das frühere Tempo gebremst hat.