Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro – das entspricht einer Erhöhung um 4,24 Prozent. Doch das Plus kommt nicht bei allen Rentnern ungeschmälert an, denn der persönliche Rentenfreibetrag wächst dabei nicht mit.
Der Freibetrag wird einmalig im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben – als fester Eurobetrag, berechnet auf Basis der ersten vollen Jahresbruttorente. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent davon versteuern; nur 16 Prozent bleiben steuerfrei. Alle späteren Rentenerhöhungen erhöhen deshalb automatisch den steuerpflichtigen Anteil. Konkret heißt das: Obwohl sich an der persönlichen Lebenssituation nichts ändert, wächst die Steuerpflicht schleichend.
Tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen Rentner erst, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2021 bezogen rund 21,9 Millionen Menschen gesetzliche, betriebliche oder private Renten – 8,9 Millionen davon zahlten Einkommensteuer, oft weil zusätzliche Einkünfte hinzukamen.
Rentenerhöhung 2026 erhöht für viele die Steuerlast
Warum das wichtig ist
Wer 2026 erstmals Rente erhält, versteuert sofort 84 Prozent seiner Bezüge – jede künftige Rentenerhöhung erhöht diesen steuerpflichtigen Betrag weiter, ohne dass der Freibetrag steigt.