Wer 2025 in Rente geht, zahlt erst ab einer Monatsrente von 1.464 Euro überhaupt Steuern – und dann zunächst nur einen Euro fürs gesamte Jahr. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag und Sozialabgaben.

Bevor das Finanzamt rechnet, zieht die Rentenversicherung bereits Sozialabgaben ab: 8,75 Prozent für die Krankenversicherung und 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung – zusammen 12,35 Prozent. Diese Abzüge treffen Rentner deutlich stärker als die Steuer. Bei einer Monatsrente von 1.900 Euro sind die Sozialabgaben noch immer viermal so hoch wie die fällige Einkommensteuer.

Wer gar keine oder nur eine sehr geringe Rente bezieht, kann Grundsicherung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Faustregel: Wer weniger als 1.100 Euro monatlich zur Verfügung hat, sollte seinen Anspruch prüfen lassen. Die Leistung muss beim Sozialamt beantragt und jährlich neu gestellt werden.