Das Oberlandesgericht Hamm hat in der mündlichen Verhandlung zur Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen E.ON klare Kritik geäußert: Die vorsitzende Richterin Julia Nolting stellte fest, dass E.ON mutmaßlich unwirksame Preisänderungsklauseln eingesetzt hat. Solche Klauseln legen fest, nach welcher Formel Fernwärmeanbieter ihre Preise anpassen dürfen.

Konkret beanstandet das Gericht, dass E.ON in Hamburg, Erkrath (NRW) und Schwalbach (Hessen) beim Einkauf von Wärmeleistung eine andere Berechnungsformel verwendete als beim Verkauf an Endkunden – einmal Addition, einmal Multiplikation. Das erzeugte sogenannte Hebel-Effekte, die Preise künstlich nach oben trieben, und verstößt laut Gericht gegen das Gebot der Kostenorientierung. In einigen Fällen stiegen die Arbeitspreise um mehrere Hundert Prozent. Für einzelne Haushalte bedeutete das Mehrkosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro.

Einen vollständigen Sieg werden die Verbraucherschützer dennoch nicht erringen: Das Gericht sieht keine Grundlage für eine pauschale Verbandsklage. Jeder betroffene Kunde muss seinen Erstattungsanspruch individuell einklagen. Das Urteil fällt am 12. Oktober.