Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten künftig mehr Geld: Bundestag und Bundesrat haben die Ausweitung der sogenannten Mütterrente beschlossen. Die Reform erhöht die Rente von Menschen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben.
Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014 und ist keine eigenständige Rente, sondern ein Zuschlag zur bestehenden Rente. Konkret funktioniert das über Rentenpunkte: Wer Kinder erzogen hat, bekommt diese Erziehungszeiten als Rentenpunkte gutgeschrieben. Bisher galt eine Ungleichheit je nach Geburtsjahr des Kindes – wer Kinder vor 1992 großgezogen hat, bekam maximal 2,5 Punkte pro Kind, für Kinder ab 1992 waren es bereits drei Punkte. Die neue dritte Ausbaustufe gleicht das an: Künftig erhalten alle Eltern drei Rentenpunkte pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.
Besonders Frauen profitieren, da sie historisch häufiger die Kindererziehung übernommen haben. Den Anspruch kann jedoch immer nur ein Elternteil gleichzeitig geltend machen. Väter können die Erziehungszeiten ebenfalls beantragen, müssen dafür aber einen gesonderten Antrag stellen.
Mütterrente III: Bundestag beschließt drei Rentenpunkte für alle Eltern
Warum das wichtig ist
Wer vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, bekommt durch die Reform bis zu einem halben Rentenpunkt pro Kind mehr – das entspricht monatlich mehreren Euro zusätzlicher Rente.