Ein Hamburger Textilhändler fordert vom Bund 287 Millionen Euro für Corona-Schutzausrüstung – inklusive aufgelaufener Zinsen summiert sich die Forderung auf rund eine halbe Milliarde Euro. Matthias Timm (57), dessen Firma Pure Fashion Agency mit Textilrestposten handelt, sieht in E-Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem März 2020 einen verbindlichen Kaufvertrag über FFP2-Masken, OP-Masken, Handschuhe und Kittel.
Das Bonner Landgericht wies die Klage im Juli ab: Die Mails seien lediglich eine Interessenbekundung gewesen, kein Vertragsabschluss – außerdem seien mögliche Ansprüche verjährt. Timms Anwalt Dennis Geißler von der Kanzlei Ferox Legal hat nun Berufung eingelegt. Das Kölner Oberlandesgericht wird den Fall neu bewerten. Geißler sieht das Urteil als fehlerhaft und argumentiert, ein Mahnbescheid von Ende 2023 habe die Verjährung gehemmt. Spahn hatte am 9. März 2020 geschrieben, er wolle das Geschäft „rechtlich verbindlich einlocken".
Der Fall unterscheidet sich von den zahlreichen anderen Masken-Klagen gegen den Bund, die auf ein Ausschreibungsverfahren des Ministeriums von Ende März 2020 zurückgehen.
Masken-Klage: Hamburger Händler zieht nach Niederlage vor OLG Köln
Warum das wichtig ist
Unterliegt der Händler auch in zweiter Instanz, bleibt der Bund – und damit der Steuerzahler – von einer Zahlung in Milliardenhöhe verschont.