Die Bundesregierung ermöglicht Arbeitgebern, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Diese Sonderzahlung bleibt komplett steuerfrei und ist von Sozialabgaben befreit. Der Bonus soll Arbeitnehmer bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten unterstützen, insbesondere bei höheren Sprit- und Energiepreisen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Prämie gibt es jedoch nicht. Die Zahlung liegt im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers. Unternehmen können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie den Krisenbonus gewähren. Die steuerliche Begünstigung macht die Zahlung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer attraktiver als eine normale Gehaltserhöhung.

Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt und soll gezielt in der aktuellen Krisensituation wirken. Experten diskutieren die Wirksamkeit des Instruments, da nicht alle Beschäftigten davon profitieren werden. Die tatsächliche Entlastungswirkung hängt stark von der Bereitschaft der Arbeitgeber ab, diese freiwillige Leistung zu gewähren.