Die Deutsche Post verliert einen langjährigen Steuervorteil: Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass der Bonner Konzern künftig Umsatzsteuer zahlen muss, wenn er Firmenpost einsammelt und zustellt. Bislang ist die Post als sogenannter Universaldienstleister – also als einziger Anbieter mit gesetzlicher Pflicht zur flächendeckenden Briefzustellung – von dieser Steuer befreit. Ihre Konkurrenten zahlen sie dagegen schon lange.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet durch die Neuregelung mit jährlichen Mehreinnahmen von 115 Millionen Euro. Der Bundesverband Briefdienste, der die Post-Konkurrenten vertritt, hält diese Schätzung für deutlich zu niedrig und geht von mindestens einer halben Milliarde Euro aus. Verbandschef Walther Otremba begrüßt den Schritt als Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Die Post widerspricht: Die Steuerbefreiung sei europarechtlich zwingend vorgeschrieben und gelte auch für Geschäftskundenbriefe. Der Referentenentwurf vom 26. Juni ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
Klingbeil streicht Deutsche Post Mehrwertsteuer-Privileg bei Geschäftspost
Warum das wichtig ist
Für Privatpersonen ändert sich nichts – betroffen sind Unternehmen, die Geschäftspost über die Deutsche Post verschicken und künftig mit höheren Portokosten rechnen müssen.