Das Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche über zwei zentrale Fragen der deutschen Erbschaftsteuer. Am Montag steht die Bewertung von Grundbesitz auf dem Prüfstand – Bayern hat das Verfahren angestoßen und fordert, dass regionale Immobilienpreisunterschiede stärker berücksichtigt werden. Am Dienstag geht es um die Steuervorteile für Firmenerben.
Konkret heißt das: Wer ein Unternehmen erbt und es mindestens fünf Jahre weiterführt, ohne die Lohnsumme stark zu senken, lässt 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei. Bei sieben Jahren entfällt die Steuer ganz. Diese Regelungen gelten für Betriebsvermögen bis zu 26 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr wurden so insgesamt 3,7 Milliarden Euro an Steuern erlassen. Führende Ökonomen halten diese Privilegien für nicht mehr zeitgemäß: Ifo-Präsident Clemens Fuest und DIW-Chef Marcel Fratzscher sprechen sich für die Abschaffung der Ausnahmen aus – kombiniert mit niedrigeren Steuersätzen und Stundungsregeln. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hingegen warnt davor, Betriebsvermögen und freies Kapital gleichzusetzen.
Karlsruhe verhandelt Erbschaftsteuer – Firmenerben im Fokus
Warum das wichtig ist
Wer ein Unternehmen oder Immobilien erbt, könnte je nach Urteil künftig deutlich mehr Steuern zahlen – oder von neuen Stundungsregeln profitieren.