Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Jahres 2025, die 4,38 Prozent betrug – daran koppelt das Gesetz die jährliche Anpassung.

Konkret steigen zwei zentrale Grenzen: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung klettert die Beitragsbemessungsgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden – von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich der Wert von 8.450 auf 8.850 Euro monatlich. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung fällt die Anhebung dabei stärker aus als die reine Lohnentwicklung, um Finanzierungslücken der Kassen zu schließen. Die Verordnung muss noch den Bundesrat passieren.

Für die Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts – die neuen Grenzen treffen nur, wer bisher bereits darüber verdient hat. Vor der Abstimmung liegt die Verordnung nun dem Bundesrat vor.