Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober in Karlsruhe über die Erbschaftsteuer. Zwei Verfahren stehen an – und der politische Druck wächst von mehreren Seiten gleichzeitig.
Über 90 Unternehmerinnen und Unternehmer fordern in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil höhere Steuern auf große Erbschaften. Konkret verlangen sie, Sonderregeln für Betriebsvermögen abzuschaffen – Privilegien, die dazu führen, dass selbst Milliardenerben keine Erbschaftsteuer zahlen. Gleichzeitig mehren sich in der CDU Stimmen für eine Reform. Bayern klagt in Karlsruhe auf höhere Freibeträge für Privatpersonen und deren regionale Staffelung, weil Immobilien in München oder Hamburg deutlich mehr wert sind als anderswo. Die Freibeträge – etwa 400.000 Euro für Kinder pro Elternteil – wurden seit 2009 nicht angehoben, obwohl die Immobilienpreise seitdem stark gestiegen sind. Das zweite Verfahren befasst sich mit einer Privatbeschwerde gegen die weitgehende Steuerfreiheit von Betriebsvermögen.
Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer – CDU und Unternehmer fordern ...
Warum das wichtig ist
Wer seit 2009 geerbt hat, zahlte auf denselben Freibetrag – wer heute ein Haus im Wert von 500.000 Euro erbt, trägt deshalb eine deutlich höhere Steuerlast als früher.