Wer in Rente geht, hofft oft, die jährliche Steuererklärung hinter sich zu lassen. Doch das ist ein Irrtum: Rentner sind in der Regel verpflichtet, weiterhin eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Die Pflicht greift, sobald die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen – also den Betrag, bis zu dem keine Steuern anfallen. Dabei zählen Abzüge wie Werbungskosten, Frei-, Pausch- oder Entlastungsbeträge bereits herein. Wer diese Grenze überschreitet und trotzdem keine Erklärung abgibt, riskiert Konsequenzen durch das Finanzamt.
Grundsätzlich gilt: Eine Steuerpflicht entsteht nicht nur für Rentner. Auch Selbstständige, Ehepaare mit bestimmten Steuerklassenkombinationen sowie Personen mit Nebeneinkünften aus Miete oder selbstständiger Arbeit von mehr als 410 Euro jährlich müssen eine Erklärung einreichen. Wer hingegen nicht verpflichtet ist – etwa viele Arbeitnehmer, deren Lohnsteuer der Arbeitgeber automatisch abführt – kann die Erklärung freiwillig und sogar rückwirkend abgeben, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.
Rentner müssen Steuererklärung abgeben – sonst droht Ärger
Warum das wichtig ist
Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag müssen aktiv werden – wer die Erklärung ignoriert, riskiert Nachforderungen und Sanktionen durch das Finanzamt.