Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Die Steuer soll zum 1. Juli 2027 starten und gilt für gezuckerte Getränke ab einem Zuckergehalt von 5 Gramm pro 100 Milliliter – also für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie Zero-Getränke bleiben ausgenommen.
Das Modell ist zweistufig: Bei 5 bis 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter fallen 26 Cent je Liter an, ab 8 Gramm sind es 32 Cent. Ursprünglich plante Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) drei Steuerstufen mit höheren Sätzen – die Koalition einigte sich auf eine abgespeckte Version. Kleine Hersteller mit einer Jahresproduktion bis zu einer Million Liter sollen vollständig befreit werden, sofern die EU-Kommission zustimmt. Die Einnahmen fließen in den Gesundheitsfonds, um die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Für das zweite Halbjahr 2027 erwartet der Bund 690 Millionen Euro.
Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Politisch bleibt die Steuer umstritten: Teile der Union bevorzugen einen späteren Start, Getränkehersteller warnen vor Wettbewerbsnachteilen.
Kabinett beschließt Zuckersteuer – 32 Cent mehr pro Liter Cola ab 2027
Warum das wichtig ist
Eine Flasche Cola (1 Liter) könnte ab Juli 2027 bis zu 32 Cent teurer werden – je nach Zuckergehalt des Getränks.