Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Erbschaftsteuer befasst – konkret mit der Frage, ob Firmenerben gegenüber privaten Erben bevorzugt werden dürfen. Auslöser ist eine Klage eines Mannes, der es als ungerecht empfindet, auf sein privat geerbtes Vermögen Steuern zahlen zu müssen, während viele Unternehmenserben dank großzügiger Ausnahmeregeln kaum oder gar nichts zahlen.

Diese Sonderregeln für Betriebsvermögen kosten den Staat laut DGB allein in diesem Jahr knapp neun Milliarden Euro – und sind damit die größte Steuersubvention im Subventionsbericht der Bundesregierung. Der Gewerkschaftsbund fordert, die Ausnahmen vollständig zu streichen. Auch die Linke-Fraktion im Bundestag erhöht den Druck: Sie hat einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt und verlangt von Finanzminister Klingbeil, noch vor dem Urteil zu handeln. Konkret fordert die Fraktion unter anderem einen progressiven Steuertarif – von sechs Prozent bei kleinen Erbschaften bis zu 60 Prozent ab drei Millionen Euro steuerpflichtigem Erbe.

Zum Schutz kleinerer Erben sieht der Plan einen einheitlichen Freibetrag von 200.000 Euro vor sowie die Steuerbefreiung selbstgenutzter Immobilien bis 200 Quadratmeter.