Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) verabschiedet, der das Wohngeld – einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten für Geringverdiener ohne andere Sozialleistungen – ab 2027 deutlich reduziert. Im ersten Jahr sollen so 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 sogar zwei Milliarden Euro jährlich. Der Entwurf geht nun in den Bundestag; die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Kürzungen greifen über drei Hebel: Die automatische Anpassung des Wohngelds an Inflation und Mietentwicklung wird ausgesetzt. Die Heizkostenkomponente – ein Aufschlag für gestiegene Energiekosten – wird halbiert. Außerdem verändert die Regierung die Berechnungsformel, sodass künftig weniger Haushalte überhaupt Anspruch haben. Wer heute 50 bis 60 Euro monatlich erhält, verliert den Anspruch ganz. Die Regierung bezeichnet die Einschnitte selbst als schmerzhaft, hält sie aber wegen der Haushaltskonsolidierung für unausweichlich.
Weil einige bisherige Wohngeldbezieher in die Grundsicherung wechseln müssen, entstehen dort Mehrkosten – für Bund und Kommunen. Netto spart der Staat 2027 deshalb rund 1,16 Milliarden Euro, ab 2028 etwa 1,5 Milliarden jährlich.
Kabinett beschließt Wohngeld-Kürzungen von bis zu zwei Milliarden Euro
Warum das wichtig ist
Wer heute Wohngeld bezieht, muss spätestens bei der nächsten Antragsverlängerung – in der Regel nach zwölf Monaten – mit einer niedrigeren Zahlung oder dem vollständigen Wegfall der Leistung rechnen.