Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Arbeitsministerin Bärbel Bas legte den Plan vor; er wird nun an die EU-Kommission übermittelt. Grundlage ist die europäische Mindestlohn-Richtlinie von 2022, die alle Mitgliedstaaten zur Vorlage eines solchen Plans verpflichtet, sobald weniger als 80 Prozent der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen. In Deutschland liegt diese Quote derzeit bei nur 49 Prozent.

Der Plan greift Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag auf: ein Bundestariftreuegesetz – das öffentliche Aufträge künftig an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpft –, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betriebe sowie steuerliche Erleichterungen beim Gewerkschaftsbeitrag. DGB-Chefin Yasmin Fahimi begrüßte die Schritte, nannte den Plan aber „zu unambitioniert". Gleichzeitig zeigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums: Nur 16 der 57 Bundesunternehmen haben einen eigenen Tarifvertrag, elf haben gar keine Tarifbindung.

Der DGB beziffert den gesamtwirtschaftlichen Schaden durch fehlende Tarifbindung auf rund 123 Milliarden Euro jährlich – aus entgangenen Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Steuereinnahmen zusammengerechnet.