Jürgen Linnemann verdient 200 Euro im Monat – obwohl er 24 Stunden pro Woche arbeitet. Der 57-Jährige, der mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent im Rollstuhl sitzt, klagt vor dem Arbeitsgericht Münster auf Mindestlohn. Seit knapp drei Jahren sortiert und scannt er bei den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf Rechnungen und Lieferscheine. Die zentrale Frage: Gilt er als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes? Die Werkstätten verneinen das.

Der Fall hat Signalwirkung, denn tausende Menschen arbeiten bundesweit unter ähnlichen Bedingungen in solchen Einrichtungen. Werkstatt-Geschäftsführer Ansgar Seidel zeigt Verständnis für die Klage, warnt aber vor den Folgen: Allein in den Freckenhorster Werkstätten würden Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro entstehen, wenn die 1.300 Beschäftigten Mindestlohn erhielten. Seidel fordert deshalb seit 2019 gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten eine politische Reform der Entlohnung.

Am 15. Oktober um 9 Uhr will das Gericht bekanntgeben, ob es ein Urteil spricht oder weiter verhandelt.