Futter, Tierarzt, Spielzeug – für privat gehaltene Tiere gilt steuerlich eine klare Regel: Diese Kosten trägt der Halter allein. Doch wer sein Tier zu Hause betreuen lässt, kann unter bestimmten Bedingungen sparen.
Entscheidend ist der Ort der Betreuung. Lässt jemand seine Katze zu Hause füttern oder den Hund vom Gassi-Service abholen und zurückbringen, zählt das als haushaltsnahe Dienstleistung – also eine Leistung, die normalerweise im eigenen Haushalt anfällt. Das Finanzamt erkennt dann 20 Prozent der Kosten direkt als Steuerminderung an, maximal 4.000 Euro jährlich. Wer 1.000 Euro für solche Dienste ausgibt, zahlt konkret 200 Euro weniger Einkommensteuer. Zwei Bedingungen gelten dabei immer: Es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss bargeldlos erfolgen. Tierpensionen oder Hundehotels außerhalb des eigenen Haushalts fallen nicht darunter.
Wer sein Tier beruflich einsetzt, kann noch weiter gehen. Der Bundesfinanzhof erkannte bei einer Lehrerin, die ihren Hund regelmäßig im Unterricht einsetzte, die Hälfte der laufenden Haltungskosten als Werbungskosten an. Die Ausbildungskosten zum Therapiehund wurden sogar vollständig berücksichtigt.
Haustiere und Steuern: Wann der Staat Betreuungskosten mitträgt
Warum das wichtig ist
Wer 1.000 Euro im Jahr für einen Heimbetreuungsservice zahlt und bargeldlos abrechnet, spart konkret 200 Euro Einkommensteuer.