Die gesetzliche Rente allein sichert vielen Menschen keine ausreichende Altersversorgung. Experten raten daher zur privaten Vorsorge, doch nicht alle können sich diese leisten. Besonders Menschen mittleren Alters beschäftigt zunehmend die Sorge vor Altersarmut. Die Rentenhöhe hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Beitragsdauer ab. Wer nur wenige Jahre eingezahlt hat, erhält entsprechend geringe Leistungen. Dies betrifft auch Beamte, die vor ihrem Dienstantritt in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Reichen die Beitragsjahre nicht für einen nennenswerten Rentenanspruch, können sie sich die Beiträge unter bestimmten Umständen erstatten lassen. Die Entscheidung zwischen Erstattung und Beibehaltung der Ansprüche sollte individuell geprüft werden. Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge. Ohne zusätzliche Absicherung droht vielen eine Versorgungslücke im Alter.