Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Streaming-Anbieter dürfen das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht einfach ausschließen. Auslöser war eine Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen Sky.

Der Kern des Urteils dreht sich um eine Begriffsfrage mit großer Wirkung. Sky stufte sein Angebot als „digitalen Inhalt" ein – bei dieser Kategorie ist ein Widerrufsausschluss unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Luxemburger Richter sahen das anders: Wer personalisierte Empfehlungen anbietet und seinen Dienst am Nutzerverhalten ausrichtet, betreibt eine „digitale Dienstleistung". Und für die gilt das Widerrufsrecht ohne Ausnahme.

Obwohl das Urteil formal einen österreichischen Fall betrifft, ist es auch für Deutschland relevant. Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover erklärt, dass beide Länder vergleichbare Regelungen haben. Anbieter, die Widerrufsrechte bisher in ihren AGB ausgeschlossen haben, müssen diese nun anpassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Entscheidung ausdrücklich.