Große Unternehmen in der EU dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe ab sofort nicht mehr wegwerfen. Eine neue EU-Vorschrift verpflichtet sie stattdessen dazu, Waren erneut zu verkaufen, zu spenden oder anderweitig weiterzugeben. Bisher galt die Vernichtung oft als günstigere Option als Lagerung oder Aufbereitung.

Ausnahmen gibt es: Gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Ware darf weiterhin entsorgt werden. Auch Produkte, die mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurden, sind ausgenommen. Kleinere Unternehmen bekommen mehr Zeit – für sie gelten die Regeln erst später.

Der Handelsverband Deutschland sieht mögliche Vorteile für Verbraucher: Das Angebot an reduzierter Ware könnte über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle steigen. Gleichzeitig warnt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth vor zusätzlichen Kosten für Lagerung, Sortierung und Weitervermarktung. Der Modeverband GermanFashion begrüßt die Regelung, sieht die eigentliche Herausforderung aber bei außereuropäischen Anbietern günstiger Ultra-Fast-Fashion, die bislang nicht denselben Regeln unterliegen.