Bayerns Oberstes Landesgericht hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon abgewiesen. Fast 324.000 Kläger wollten sich gegen Werbespots auf dem Streamingdienst Prime Video wehren – ohne Erfolg.
Das Gericht stellte fest: Amazon hatte weder in den Vertragsbestimmungen Werbefreiheit zugesichert, noch den Dienst ausdrücklich als werbefrei vermarktet. Anfang 2024 hatte Amazon seine damals 17 Millionen deutschen Prime-Kunden per Mail informiert, dass ab Februar Werbung eingeführt wird. Wer sie vermeiden will, zahlt seitdem 2,99 Euro mehr pro Monat. Die Richter berücksichtigten außerdem, dass Prime mehr als nur Video umfasst – etwa kostenlose Lieferungen – und nicht alle Kunden den Streamingdienst überhaupt nutzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verbraucherzentrale kündigte sofort Revision an. Parallel laufen zwei weitere Verfahren – eine Abschöpfungsklage mit dem Ziel, die Zusatzgebühren zurückzufordern, sowie eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, die in erster Instanz gewonnen wurde, gegen die Amazon aber Berufung einlegte.
324.000 Kläger scheitern mit Klage gegen Werbung auf Amazon Prime
Warum das wichtig ist
Wer Amazon Prime abonniert hat, muss vorerst weiter mit Werbung rechnen oder 2,99 Euro pro Monat extra zahlen, um sie abzuschalten.