Die niederländische Karibikinsel Curaçao wirbt mit einem pauschalen Steuersatz von zehn Prozent auf ausländische Renten und Pensionen. Grundlage ist die sogenannte Penshonado-Regelung – ein Sonderstatus für Ruheständler, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft auf die Insel verlegen.
Die Bedingungen sind klar: Wer sich bewirbt, muss über 50 sein und mindestens 60 Monate ununterbrochen im Ausland gelebt haben. Der Antrag läuft über das Finanzministerium von Curaçao. Der entscheidende Haken: Innerhalb von 18 Monaten nach dem Umzug müssen Antragsteller eine Immobilie kaufen oder bauen – Mindestinvestition 450.000 Karibische Gulden, umgerechnet rund 221.000 Euro. Dafür gibt es lebenslanges Aufenthaltsrecht.
Gegenüber Mallorca hat Curaçao einen strukturellen Nachteil: Die Insel gehört zwar zum Königreich der Niederlande, nicht aber zur EU. Die Landeswährung, der Karibische Gulden, ist fest an den US-Dollar gekoppelt – ein Dollar entspricht 1,79 Gulden. Wer Einkünfte in Euro bezieht, trägt deshalb ein Wechselkursrisiko.
Curaçao besteuert Renten mit zehn Prozent – aber Immobilienkauf ist Pflicht
Warum das wichtig ist
Wer mit einer deutschen Rente oder Pension nach Curaçao zieht, zahlt dort pauschal zehn Prozent Einkommensteuer – statt des in Deutschland üblichen höheren Satzes – muss aber mindestens 221.000 Euro in eine Immobilie investieren.