Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftskundenbriefe der Deutschen Post und einiger Wettbewerber abzuschaffen. Konkret geht es um sogenannte Teilleistungen – also Briefe, die Banken, Versicherungen oder Behörden in großen Mengen versenden. Seit 2024 waren Post und einige kleinere Anbieter davon befreit, andere Postdienstleister jedoch nicht.

Genau diese Ungleichbehandlung will die Regierung beenden. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) legte dazu eine Änderung des Postgesetzes vor, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) eine Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht. Die Regierung folgt damit einer Empfehlung der Monopolkommission. Laut früheren Angaben könnte der Bund durch die Neuregelung bis zu 115 Millionen Euro jährlich zusätzlich einnehmen. Die Deutsche Post hält die Maßnahme für rechtswidrig und warnt, Geschäftsbriefe würden dadurch teurer – was den Rückgang des Briefvolumens weiter beschleunige.

Das Gesetzesvorhaben muss noch den Bundestag passieren. Beide Quellen bestätigen: Kleinere Briefdienstleister begrüßen die Änderung als Schritt zu fairen Wettbewerbsbedingungen.