Das Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche gleich zwei grundlegende Fragen zur Erbschaftsteuer: ob Bayern die Steuer selbst regeln darf und ob Unternehmenserben zu wenig zahlen.

Bayern klagt in Karlsruhe gegen die bundeseinheitliche Regelung und fordert, die Steuer in Länderhand zu legen. Argument: Da das Aufkommen ohnehin vollständig den Ländern zufließt, sollten diese auch Freibeträge und Steuersätze selbst festlegen. Zudem hält Bayern die seit 16 Jahren unveränderten Freibeträge – 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder – angesichts gestiegener Immobilienpreise für verfassungswidrig. Kritiker warnen dagegen vor einem „ruinösen Steuerwettbewerb" zwischen den Ländern.

Am Dienstag geht es um steuerliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – also Steuererleichterungen beim Erben von Fabriken, Maschinen oder Patenten. Wirtschaftsverbände wie die DIHK und die Stiftung Familienunternehmen verteidigen diese Regeln: Sie seien keine Subvention, sondern an Bedingungen wie Betriebsfortführung und Joberhalt geknüpft.

Kritiker halten dagegen: Jährlich wechseln 300 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften den Besitzer, doch die Erbschaftsteuer bringt dem Staat nur rund zehn Milliarden Euro ein – weniger als die Tabaksteuer. Großvermögen ließen sich durch Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend steuerfrei übertragen.

Ein Urteil erwartet Karlsruhe erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.