Das Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche gleich zwei grundlegende Fragen zur Erbschaftsteuer: ob Bayern die Steuer selbst regeln darf und ob Unternehmenserben zu wenig zahlen.
Bayern klagt in Karlsruhe gegen die bundeseinheitliche Regelung und fordert, die Steuer in Länderhand zu legen. Argument: Da das Aufkommen ohnehin vollständig den Ländern zufließt, sollten diese auch Freibeträge und Steuersätze selbst festlegen. Zudem hält Bayern die seit 16 Jahren unveränderten Freibeträge – 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder – angesichts gestiegener Immobilienpreise für verfassungswidrig. Kritiker warnen dagegen vor einem „ruinösen Steuerwettbewerb" zwischen den Ländern.
Am Dienstag geht es um steuerliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – also Steuererleichterungen beim Erben von Fabriken, Maschinen oder Patenten. Wirtschaftsverbände wie die DIHK und die Stiftung Familienunternehmen verteidigen diese Regeln: Sie seien keine Subvention, sondern an Bedingungen wie Betriebsfortführung und Joberhalt geknüpft.
Kritiker halten dagegen: Jährlich wechseln 300 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften den Besitzer, doch die Erbschaftsteuer bringt dem Staat nur rund zehn Milliarden Euro ein – weniger als die Tabaksteuer. Großvermögen ließen sich durch Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend steuerfrei übertragen.
Ein Urteil erwartet Karlsruhe erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer auf zwei Fronten
Warum das wichtig ist
Je nach Ausgang des Verfahrens könnten sich Freibeträge, Steuersätze und Unternehmenserbschaften für Millionen Bürger und Betriebe grundlegend verändern.