Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern in Deutschland ein Recht auf Reparatur von Elektrogeräten einräumt. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die zwei Ziele verfolgt: Ressourcen schonen und teure Neuanschaffungen vermeiden.
Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets und E-Bikes müssen ihre Produkte künftig während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren. Gleichzeitig müssen Geräte so konstruiert sein, dass Reparaturen grundsätzlich möglich sind. Wer einen Akku fest verbaut, sodass er sich nicht austauschen lässt, verstößt damit gegen das Gesetz. Für Verbraucher gibt es einen konkreten Anreiz: Wählen sie innerhalb der Gewährleistungsfrist – also der gesetzlichen Haftungszeit des Verkäufers – eine Reparatur statt eines Neukaufs, verlängert sich diese Frist um zwölf Monate.
Nicht alle Regelungen starten gleichzeitig. Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, soll nach Zustimmung des Bundesrats ab Ende Juli gelten – auch für bereits gekaufte Geräte. Die Pflicht zur reparierbaren Konstruktion und die Gewährleistungsverlängerung greifen dagegen nur für Geräte, die ab dem 31. Juli erworben werden.
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur für Elektrogeräte
Warum das wichtig ist
Wer nach Ende Juli eine Waschmaschine, ein Smartphone oder ein E-Bike kauft, kann künftig bis zu drei Jahre Gewährleistung beanspruchen – statt bisher zwei – sofern er sich für eine Reparatur entscheidet.