Der Bundestag hat die sogenannte Frühstartrente verabschiedet. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren erhalten künftig monatlich 10 Euro vom Staat – angelegt am Kapitalmarkt als Grundstein für die spätere Altersvorsorge. Der Bundesrat muss noch zustimmen; tritt das Gesetz durch, gilt es ab 1. Januar 2027.
Berechtigt sind Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 und jünger, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Eltern eröffnen dafür bei einem Anbieter ihrer Wahl ein zertifiziertes Depot auf den Namen des Kindes. Die staatlichen Beiträge fließen vierteljährlich rückwirkend auf dieses Konto. Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt die Deutsche Bundesbank das Geld in einem Sondervermögen an – ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Kosten sind gedeckelt: Anbieter dürfen maximal ein Prozent berechnen und bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- oder Vertriebsgebühren erheben. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei. Ausgezahlt wird frühestens mit 65 Jahren.
Eltern und Großeltern können das Depot zusätzlich mit bis zu 6.840 Euro jährlich aufstocken.
Bundestag beschließt Frühstartrente: 10 Euro monatlich für Kinder ab 6
Warum das wichtig ist
Eltern eines 2020 geborenen Kindes müssen bis spätestens 2027 einen Depotvertrag abschließen – sonst übernimmt automatisch die Bundesbank die Anlage der staatlichen 10 Euro pro Monat.