Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt, die Zehnjahresfrist für private Immobilienverkäufe abzuschaffen. Bisher gilt: Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie länger als zehn Jahre hält, zahlt beim Verkauf keine Steuern. Künftig sollen Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Der Bundesrat berät darüber am 16. Oktober im Rahmen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027.

Besonders brisant ist die Übergangslösung: Auch Bestandsimmobilien könnten erfasst werden, wenn ihre Zehnjahresfrist beim Inkrafttreten noch nicht abgelaufen ist. Gleichzeitig soll die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien strenger werden – künftig wäre eine zusammenhängende Eigennutzung von mindestens 36 Monaten nötig, die frühestens sechs Monate vor dem Verkauf enden darf.

Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert den Vorstoß scharf. Präsident Kai Warnecke nennt die geplante Änderung einen „massiven Vertrauensbruch" gegenüber Eigentümern, die über Jahrzehnte in Wohnraum investiert haben. Als Begründung führen die Ausschüsse an, Immobiliengewinne seien gegenüber Aktien oder Fonds – die stets steuerpflichtig sind – bisher ungerechtfertigt bevorzugt.